Bundesgerichtshof bestätigt Berliner Urteile im Hoyzer Prozess

Wenn man sich die erste Verhandlung im Revisionsprozess zum Schiedsrichterskandal vor dem Bundesgerichtshof vor Augen hält, dann ist das heutige Urteil schon eine kleine Überraschung. Denn in der ersten Verhandlung forderten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft eine Aufhebung des Berliner Urteils und somit einen Freispruch für Robert Hoyzer. Begründet wurde diese Forderung damit, dass das Urteil aus dem Sommer diesen Jahres im Vorfeld der Fussballweltmeisterschaft vorschnell und übertrieben hart gefällt wurde und dass die Untersuchung „bemerkenswert oberflächlich“ war, so Staatsanwalt Hartmut Schneider. Der Bundesgerichtshof schloss sich in seinem Urteil heute jedoch den Forderungen aus der ersten Verhandlung nicht an und bestätigte das Berliner Urteil und gleichzeitig die zweieinhalbjährige Haftstrafe für Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug. Hoyzer muss nun den Weg ins Gefängnis antreten und es bleibt ihm keine Möglichkeit mehr, gegen das heutige Urteil gerichtlich vorzugehen. Ich persönlich finde die Entscheidung des Leipziger Gerichts richtig, denn entweder er hat geholfen zu betrügen, so wie er es ja bereits zugegeben hat, oder nicht. Da er es gemacht hat, muss er nun auch mit der Strafe leben.

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Autor:
Fussball
Erstellt:
15. Dez 2006

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